ORGANISATORISCHES

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Telefonische Erreichbarkeit 

Da ich mich in meiner Praxis vorrangig jenen Patienten widme, die einen vereinbarten Termin bei mir wahrnehmen, kann ich Ihren Anruf leider nicht immer persönlich entgegennehmen. Sprechen Sie mir Ihr Anliegen daher bitte kurz auf meinen Anrufbeantworter und geben Sie dabei auch an, wann und unter welcher Telefonnummer ich Sie zurückrufen kann. Ich melde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen.

Tel.: (0 50 66) 91 79 66

Terminabsprachen

Termine vergebe ich telefonisch oder auf eine Anfrage per E-Mail.

Sprechzeiten:
Montags bis Freitags nur nach vorheriger Vereinbarung

Ihr erster Besuch bei mir

Vor Ihrem ersten Besuch
Kontaktieren Sie mich bitte zu Ihrem Anliegen.
Für mich steht vor dem Beginn einer Therapie unbedingt eine umfassende Anamnese Ihrer gesamten Krankengeschichte.

Meine Diagnostik erfolgt deshalb nach einem möglichst ausführlich durch Sie ausgefüllten umfangreichen Anamnese-Fragebogen, den ich Ihnen auf Anfrage zukommen lasse. Ich befasse mich damit schon vor unserem Erstgespräch eingehender, um mich mit Ihrem Beschwerdebild bereits im Vorfeld vertraut zu machen. In meinem Fragebogen finden Sie Fragen rund um Ihre aktuellen Beschwerden. Wenn: Welche Erkrankungen sind diesen Beschwerden vorausgegangen? Wenn: Welche Behandlungsmaßnahmen wurden bislang durchgeführt? Sie finden dort Fragen zu Ihren Ernährungsgewohnheiten, Allergien, aktuell oder früher eingenommenen Medikamenten, sowie zu Ihren persönlichen Lebensumständen und -gewohnheiten. Lassen Sie mir den ausgefüllten Fragebogen bitte nach Möglichkeit spätestens drei Tage vor Ihrem ersten Besuch zukomen.

Im einem ersten persönlichen Gespräch werden wir dann näher auf Ihr Anliegen zu sprechen kommen. Nach einer ausführlichen Anamnese und Untersuchung werde ich mit Ihnen zusammen den Fragebogen besprechen und diesen gegebenenfalls ergänzen. Hierbei werden gegebenenfalls notwendige weitere Laboruntersuchungen (Stuhl, Blut, Urin) besprochen. Planen Sie bitte einen Zeitumfang von etwa 60 bis 120 Minuten für unser Erstgespräch ein. Jenes Erstgespräch soll auch dazu dienen, die Vertrauensbasis für eine therapeutische Behandlung zu schaffen, und es ist darüber hinaus auch unerlässlich, um Ihre individuelle Behandlung planen zu können. Gehen Sie beim Erstgespräch von einem Honorar in Höhe von 70 bis 130 Euro aus. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass Heilpraktikerkosten in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Siehe dazu auch den Punkt "Kostenübernahme" unten.

Sofern Sie aktuelle Arztberichte, Untersuchungsbefunde oder Ergebnisse von Blutuntersuchungen und/oder ähnliches Vergleichbares vorliegen haben, bringen Sie diese bitte zu unserem Erstgespräch mit. Es wäre hilfreich, die Beipackzettel der Medikamente
(die Medikamentenauflistung ist Teil des Fragebogens), Nahrungsergänzungsmittel oder anderer Präparate, die Sie bereits verordnet bekommen haben oder selbst aus eigenem Ermessen einnehmen, mitzubringen.

In einem zweiten Termin stelle ich Ihnen meinen Vorschlag für einen ganzheitlichen Therapieplan vor und wir legen gemeinsam den weiteren Behandlungsverlauf fest. Hierbei besprechen wir Art und voraussichtlichen Umfang der Therapie sowie die zu erwartenden Kosten.

Datenschutz

Ich bin nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck ich welche Daten erhebe, speichere oder weiterleite und welche Rechte Sie beim Thema Datenschutz haben. Darüber hinaus benötige ich zur Verarbeitung Ihre Einwilligung. Ohne Ihre Einwilligung darf ich leider nicht für Sie tätig werden. Entsprechende Informationsunterlagen stelle ich Ihnen bei Ihrem ersten Besuch gerne zur Verfügung.

Terminabsagen

Wenn Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, so beispielsweise in einem akuten Krankheitsfall, dann denken Sie bitte daran, unseren vereinbarten Termin schnellstmöglich abzusagen. Sprechen Sie mir bitte auf den Anrufbeantworter oder schreiben Sie mir dazu eine E-Mail.

Da ich die Behandlungszeiten individuell plane und mir jeweils ausreichend Zeit für meine Patienten nehme, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Termine die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, mit 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung stelle. Ich erlaube mir für Termine, die ohne Absage nicht wahrgenommen werden, den Verdienstausfall in voller Höhe zu berechnen.

Zahlungsmodalitäten

Die bevorzugte Zahlungsmethode ist Zahlung in bar gegen Quittung bzw. Rechnung.

Eine Kartenzahlung ist bei mir leider nicht möglich.

Für meine Patienten, die privat zusätzlich versichert sind (Zusatzversicherung), stelle ich selbstverständlich eine ordnungsgemäße Rechnung nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung (GebüH) aus. Es ist je nach vertraglichen Konditionen, sowohl bei der gesetzlichen Gesundheitskasse oder privaten Kranken-Zusatzversicherungen lediglich der Selbstbehalt zu zahlen. Die Vergütung meiner Leistungen (Rechnung / Liquidation) ist unabhängig vom Behandlungserfolg und von dem Erstattungsverhalten von Beihilfestellen oder Privaten Krankenversicherungen ohne Abzüge in voller Höhe und unverzüglich zu bezahlen.

Abrechnung / Erstattung der Kosten durch Krankenkassen

Abrechnung
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt in An­lehnung an die Gebühren­ordnung für Heil­praktiker (GebüH 1985).

Generell übernehmen gesetzliche Krankenkassen keine Heilpraktikerkosten.

Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen werden die Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse ganz oder teilweise erstattet.

Da die privaten Krankenkassen unterschiedliche Erstattungssätze haben, kann ich für eine vollständige Übernahme der entstandenen Kosten durch die Krankenkasse nicht garantieren. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse. Einen eventuell von Ihrem Kostenträger (Beihilfe oder PKV) nicht erstatteten Restbetrag bitte ich als Investition in die eigene Gesundheit zu werten.

Gerne können Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Versicherung erkundigen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen dürfen.

Heilpraktikerleistungen sind umsatzsteuerbefreit nach §4 (14) UStG., die Honorar-Rechnungen werden maschinell erstellt und sind ohne Unterschrift gültig. Die enthaltenen Leistungen können teilweise oder vollständig Analogien der durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen darstellen. Die Rechnungslegung findet im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) oder Ärzte (GoÄ) statt.

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